Informationen

 

Wahlen im Wahlgebiet Doberlug-Kirchhain

Kommunalwahl 2008

am 28. September 2008

Hier sehen Sie die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommunalwahl 2008
(Wahlgebiet Stadt Doberlug-Kirchhain)

Informationen über die Sitzverteilung lesen Sie im Amtsblatt vom 15. Oktober 2008

 

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Wahl zum Kreistag Wahl zum Kreistag
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain
Wahl zum Ortsbeirat Buchhain Wahl zum Ortsbeirat Buchhain
Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen
Wahl zum Ortsbeirat Frankena Wahl zum Ortsbeirat Frankena
Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf
Wahl zum Ortsbeirat Lichtena Wahl zum Ortsbeirat Lichtena
Wahl zum Ortsbeirat Lugau Wahl zum Ortsbeirat Lugau
Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf
Wahl zum Ortsbeirat Prießen Wahl zum Ortsbeirat Prießen
Wahl zum Ortsbeirat Trebbus Wahl zum Ortsbeirat Trebbus
Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain
 
Am Sonntag, den 28. September 2008 fanden im Land Brandenburg die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte sowie den Kreistagen in den Landkreisen statt. In den Ortsteilen der Stadt Doberlug-Kirchhain wurden zudem noch die Ortsbürgermeister und Ortsbeiräte gewählt.

Diese Kommunalvertretungen werden wie Parlamente nach den Grundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und unmittelbaren Wahl gewählt.

Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte mit ihren Wahlbehörden. Wahlbehörde in unserem Fall ist die Stadt Doberlug-Kirchhain.

Rechtliche Grundlagen für die Wahl bieten:
 
  • das Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz --> externer Link
  • die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung --> externer Link
  • das Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes --> externer Link
  • die Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der landesweiten Kommunalwahlen 2008 --> externer Link
     

Allgemeines zu den Wahlen am 28. September 2008

1. Wer darf wählen?

  • jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige der übrigen 26 Mitgliedsstaaten der EU
  • wahlberechtigt ist nur, wer:
  1. am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch strafrechtliche Verurteilung oder diejenigen, die unter vollständiger Betreuung nach dem BGB stehen)
  2. seinen ständigen Wohnsitz oder eine Nebenwohnung im Wahlgebiet hat
  3. in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen Wahlschein verfügt

2. Wann und wie wird gewählt?

  • Der Wahltag ist Sonntag, der 28.09.2008
  • In der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr können in dem auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal die Stimmen abgegeben werden
  • Mit unterschiedlichen Stimmzetteln kann zum einen eine Gemeindevertretung (In unserem Fall ist dies die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Doberlug-Kirchhain) und zum anderen der Kreistag gewählt werden
  • Zusätzlich können die Wähler in den Ortsteilen Ihre Stimme für den Ortsbeirat abgeben
  • die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet in der Wahlkabine innerhalb des Wahllokales
  • Nur wer einen Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kann, darf eine Person seines Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen

3. Anzahl der zu vergebenen Stimmen

  • Bei der Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages haben die Wähler jeweils drei Stimmen
  • Die Verteilung der Stimmen ist jedem selbst überlassen

4. Briefwahl/ Wahlschein

  • Wähler die am Wahltag nicht im Wahllokal sein können, können bis zum zweiten Tage vor der Wahl (bis 18 Uhr) einen Wahlschein oder Briefwahlunterlagen beantragen (schriftlich oder mündlich bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde)
  • der Wähler erhält für die jeweiligen Gemeindewahlen und für die Kreistagswahlen:
    1. einen Wahlschein
    2. die notwendigen Stimmzettel
    3. einen amtlichen Wahlumschlag
    4. einen amtlichen Wahlbriefumschlag
    5. eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen ist
  • Die Briefwahlunterlagen müssen bis 28.09.2008 um 18 Uhr bei dem zuständigen Wahlleiter eingegangen sein

Wahlorgane

Die Landkreise ernennen einen Kreiswahlleiter und einen Kreiswahlausschuss. In den Gemeinden gibt es einen Gemeindewahlleiter und einen Gemeindewahlausschuss, sowie in den jeweiligen Wahlbezirken einen Wahlvorstand.

Der Wahlleiter wird von der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag berufen. Er selbst muss eine wahlberechtigte Person aus dem Wahlgebiet sein.

Der Wahlausschuss wird vom Wahlleiter auf Vorschlag der im Wahlgebiet vertretenen Parteien, pol. Vereinigungen und Wählergruppen berufen. Ebenso müssen die Mitglieder dieses Ausschusses wahlberechtigt sein.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem und seinem Stellvertreter und zusätzlich 3 bis 7 Wahlhelfer. Der Wahlleiter beruft sie aus den wahlberechtigten Personen.

Einzelne Schritte der Wahl

1. Wahlbekanntmachung
Der Wahleiter hat:

  1. die Anzahl der Gemeindevertreter
  2. die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise
  3. die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber
  4. die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
  5. die Modalitäten der Ausübung des passiven Wahlrechts für Bürger aus Mitgliedstaaten der EU öffentlich bekannt zu machen.

2. Einreichung der Wahlvorschläge
Bis zum 20.08.2008 um 12.00 Uhr sind die Wahlvorschläge beim zuständigen Wahlleiter Herrn Olav Blender, Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain einzureichen.


3. Zulassung der Wahlvorschläge
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der zuständige Wahlausschuss (in öffentlicher Sitzung) spätestens am 30. Tage vor der Wahl. Die genannte Sitzung findet am 26.08.2008 um 17:00 Uhr im Zimmer 004 im Rathaus, Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain statt.
Bei ganz oder teilweiser Nichtzulassung des Wahlvorschlags, kann die Vertrauensperson, innerhalb zweier Tage nach der Entscheidung des Wahlvorschlags, Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird spätestens am 24. Tage vor der Wahl entschieden.
Der Wahlleiter gibt unverzüglich, spätestens jedoch am 22. Tage vor der Wahl, öffentlich bekannt, welche Wahlvorschläge zugelassen sind.


Die Wahl

Gültige Stimmen 
 
sind jede eindeutige Markierung in den vorgedruckten Kreisen auf dem Stimmzettel. Üblicherweise ist dies ein: U

Ungültige Stimmen 
 
sind alle Markierungen, die nicht eindeutig einem Bewerber zugeordnet werden können.
Auch ungültig sind alle schriftlichen Zusätze auf dem Stimmzettel, wie z.B. Kommentare oder Zeichnungen.

Die Auszählung am Tag der Wahl im jeweiligen Wahllokal

Ab 18.00 Uhr am 28.09.2008 zählt jeder Wahlvorstand die Stimmen getrennt für jede Wahl aus. Der Wahlvorstand stellt fest, wie viel Stimmen jeder einzelne Kandidat und jeder einzelne Wahlvorschlag bekommen hat. Die Auszählung darf von jedem Interessierten beobachtet werden.
Der zuständige Wahlausschuss addiert die Ergebnisse der Wahlbezirke für das gesamte Wahlgebiet. Er stellt dann fest: 

  1. Wie viele Sitze der Gemeindevertretung bzw. des Kreistages auf welche Partei, pol. Vereinigung, Listenvereinigung, Wählergruppe und Einzelbewerber entfallen
  2. Welche Bewerber der Parteien, politischen Vereinigungen, Listenvereinigung und Wählergruppen ein Mandat erhalten haben.
  3. Die Reihenfolge der Ersatzpersonen (diese rücken als Vertretung nach, falls einer der gewählten Vertreter ihres Wahlvorschlags ausscheidet)
     

Hier sehen Sie die Veröffentlichung der Ergebnisse der Kommunalwahl 2008
(Wahlgebiet Stadt Doberlug-Kirchhain)

Informationen über die Sitzverteilung lesen Sie im Amtsblatt vom 15. Oktober 2008

 

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Wahl zum Kreistag Wahl zum Kreistag
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain
Wahl zum Ortsbeirat Buchhain Wahl zum Ortsbeirat Buchhain
Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen
Wahl zum Ortsbeirat Frankena Wahl zum Ortsbeirat Frankena
Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf
Wahl zum Ortsbeirat Lichtena Wahl zum Ortsbeirat Lichtena
Wahl zum Ortsbeirat Lugau Wahl zum Ortsbeirat Lugau
Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf
Wahl zum Ortsbeirat Prießen Wahl zum Ortsbeirat Prießen
Wahl zum Ortsbeirat Trebbus Wahl zum Ortsbeirat Trebbus
Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain
Ergebnisse vergangener Wahlen im Wahlgebiet Doberlug-Kirchhain

Bundestagswahl 2005

Bundeswahlleiter
Wahlen in Brandenburg