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Kommunalwahl 2008
am 28. September 2008
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Hier sehen Sie die Veröffentlichung
der Ergebnisse der Kommunalwahl 2008
(Wahlgebiet
Stadt Doberlug-Kirchhain)
Informationen über die Sitzverteilung lesen Sie
im Amtsblatt vom 15. Oktober 2008 |
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Wahl zum Kreistag |
Wahl zum Kreistag |
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Wahl zur Stadtverordnetenversammlung |
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung |
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Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain |
Wahl zum
Ortsbeirat Arenzhain |
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Wahl zum Ortsbeirat Buchhain |
Wahl zum
Ortsbeirat Buchhain |
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Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen |
Wahl zum
Ortsbeirat Dübrichen |
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Wahl zum Ortsbeirat Frankena |
Wahl zum
Ortsbeirat Frankena |
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Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf |
Wahl zum
Ortsbeirat Hennersdorf |
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Wahl zum Ortsbeirat Lichtena |
Wahl zum
Ortsbeirat Lichtena |
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Wahl zum Ortsbeirat Lugau |
Wahl zum
Ortsbeirat Lugau |
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Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf |
Wahl zum
Ortsbeirat Nexdorf |
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Wahl zum Ortsbeirat Prießen |
Wahl zum
Ortsbeirat Prießen |
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Wahl zum Ortsbeirat Trebbus |
Wahl zum
Ortsbeirat Trebbus |
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Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain |
Wahl zum
Ortsbeirat Werenzhain |
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Am Sonntag, den 28. September 2008 fanden im Land Brandenburg die
Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen
der kreisangehörigen und kreisfreien Städte sowie den Kreistagen in
den Landkreisen statt. In den Ortsteilen der Stadt
Doberlug-Kirchhain wurden zudem noch die Ortsbürgermeister und
Ortsbeiräte gewählt.
Diese Kommunalvertretungen werden wie Parlamente nach den
Grundsätzen der allgemeinen, freien, geheimen, gleichen und
unmittelbaren Wahl gewählt.
Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen
sind die Ämter, amtsfreien Gemeinden, Landkreise und kreisfreien
Städte mit ihren Wahlbehörden. Wahlbehörde in unserem Fall ist die
Stadt Doberlug-Kirchhain.
Rechtliche Grundlagen für die Wahl bieten:
- das Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz -->
externer Link
- die Brandenburgische Kommunalwahlverordnung -->
externer Link
- das Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen
Kommunalwahlgesetzes -->
externer Link
- die Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der
landesweiten Kommunalwahlen 2008 -->
externer Link
Allgemeines zu den Wahlen am 28. September 2008
1. Wer darf wählen?
- jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige der übrigen 26
Mitgliedsstaaten der EU
- wahlberechtigt ist nur, wer:
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom
Wahlrecht ausgeschlossen ist (z.B. durch strafrechtliche
Verurteilung oder diejenigen, die unter vollständiger Betreuung
nach dem BGB stehen)
- seinen ständigen Wohnsitz oder eine Nebenwohnung im
Wahlgebiet hat
- in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder über einen
Wahlschein verfügt
2. Wann und wie wird gewählt?
- Der Wahltag ist Sonntag, der 28.09.2008
- In der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr können in dem
auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Wahllokal die
Stimmen abgegeben werden
- Mit unterschiedlichen Stimmzetteln kann zum einen eine
Gemeindevertretung (In unserem Fall ist dies die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Doberlug-Kirchhain) und
zum anderen der Kreistag gewählt werden
- Zusätzlich können die Wähler in den Ortsteilen Ihre Stimme
für den Ortsbeirat abgeben
- die Stimmabgabe erfolgt unbeobachtet in der Wahlkabine
innerhalb des Wahllokales
- Nur wer einen Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kann, darf
eine Person seines Vertrauens mit in die Wahlkabine nehmen
3. Anzahl der zu vergebenen Stimmen
- Bei der Wahl der Gemeindevertretung und des Kreistages haben
die Wähler jeweils drei Stimmen
- Die Verteilung der Stimmen ist jedem selbst überlassen
4. Briefwahl/ Wahlschein
- Wähler die am Wahltag nicht im Wahllokal sein können, können
bis zum zweiten Tage vor der Wahl (bis 18 Uhr) einen Wahlschein
oder Briefwahlunterlagen beantragen (schriftlich oder mündlich
bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde)
- der Wähler erhält für die jeweiligen Gemeindewahlen und für
die Kreistagswahlen:
1. einen Wahlschein
2. die notwendigen Stimmzettel
3. einen amtlichen Wahlumschlag
4. einen amtlichen Wahlbriefumschlag
5. eine Anleitung, wie die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen
ist
- Die Briefwahlunterlagen müssen bis 28.09.2008 um 18 Uhr bei
dem zuständigen Wahlleiter eingegangen sein
Wahlorgane
Die Landkreise ernennen einen Kreiswahlleiter und
einen Kreiswahlausschuss. In den Gemeinden gibt es einen
Gemeindewahlleiter und einen Gemeindewahlausschuss, sowie in den
jeweiligen Wahlbezirken einen Wahlvorstand.
Der Wahlleiter wird von der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag
berufen. Er selbst muss eine wahlberechtigte Person aus dem
Wahlgebiet sein.
Der Wahlausschuss wird vom Wahlleiter auf Vorschlag der im
Wahlgebiet vertretenen Parteien, pol. Vereinigungen und
Wählergruppen berufen. Ebenso müssen die Mitglieder dieses
Ausschusses wahlberechtigt sein.
Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem und
seinem Stellvertreter und zusätzlich 3 bis 7 Wahlhelfer.
Der Wahlleiter beruft sie aus den wahlberechtigten Personen.
Einzelne Schritte der Wahl
1. Wahlbekanntmachung
Der Wahleiter hat:
- die Anzahl der Gemeindevertreter
- die Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise
- die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu
benennenden Bewerber
- die Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften
- die Modalitäten der Ausübung des passiven Wahlrechts
für Bürger aus Mitgliedstaaten der EU öffentlich bekannt zu
machen.
2. Einreichung der Wahlvorschläge
Bis zum 20.08.2008 um 12.00 Uhr sind die Wahlvorschläge beim
zuständigen Wahlleiter Herrn Olav Blender, Am Markt 8, 03253
Doberlug-Kirchhain einzureichen.
3. Zulassung der Wahlvorschläge
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der zuständige
Wahlausschuss (in öffentlicher Sitzung) spätestens am 30. Tage vor
der Wahl. Die genannte Sitzung findet am 26.08.2008 um 17:00 Uhr im
Zimmer 004 im Rathaus, Am Markt 8, 03253 Doberlug-Kirchhain statt.
Bei ganz oder teilweiser Nichtzulassung des Wahlvorschlags, kann die
Vertrauensperson, innerhalb zweier Tage nach der Entscheidung des
Wahlvorschlags, Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird
spätestens am 24. Tage vor der Wahl entschieden.
Der Wahlleiter gibt unverzüglich, spätestens jedoch am 22. Tage vor
der Wahl, öffentlich bekannt, welche Wahlvorschläge zugelassen sind.
Die Wahl
Gültige Stimmen
sind jede eindeutige Markierung in den vorgedruckten Kreisen auf dem
Stimmzettel. Üblicherweise ist dies ein:
U
Ungültige Stimmen
sind alle Markierungen, die nicht eindeutig einem
Bewerber zugeordnet werden können.
Auch ungültig sind alle schriftlichen Zusätze auf dem Stimmzettel,
wie z.B. Kommentare oder Zeichnungen.
Die Auszählung am Tag der Wahl im jeweiligen Wahllokal
Ab 18.00 Uhr am 28.09.2008 zählt jeder Wahlvorstand die Stimmen
getrennt für jede Wahl aus. Der Wahlvorstand stellt fest, wie viel
Stimmen jeder einzelne Kandidat und jeder einzelne Wahlvorschlag
bekommen hat. Die Auszählung darf von jedem Interessierten
beobachtet werden.
Der zuständige Wahlausschuss addiert die Ergebnisse der Wahlbezirke
für das gesamte Wahlgebiet. Er stellt dann fest:
- Wie viele Sitze der Gemeindevertretung bzw. des Kreistages
auf welche Partei, pol. Vereinigung, Listenvereinigung,
Wählergruppe und Einzelbewerber entfallen
- Welche Bewerber der Parteien, politischen Vereinigungen,
Listenvereinigung und Wählergruppen ein Mandat erhalten haben.
- Die Reihenfolge der Ersatzpersonen (diese rücken als
Vertretung nach, falls einer der gewählten Vertreter ihres
Wahlvorschlags ausscheidet)
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Hier sehen Sie die Veröffentlichung
der Ergebnisse der Kommunalwahl 2008
(Wahlgebiet
Stadt Doberlug-Kirchhain)
Informationen über die Sitzverteilung lesen Sie
im Amtsblatt vom 15. Oktober 2008 |
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Wahl zum Kreistag |
Wahl zum Kreistag |
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Wahl zur Stadtverordnetenversammlung |
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung |
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Wahl zum Ortsbeirat Arenzhain |
Wahl zum
Ortsbeirat Arenzhain |
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Wahl zum Ortsbeirat Buchhain |
Wahl zum
Ortsbeirat Buchhain |
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Wahl zum Ortsbeirat Dübrichen |
Wahl zum
Ortsbeirat Dübrichen |
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Wahl zum Ortsbeirat Frankena |
Wahl zum
Ortsbeirat Frankena |
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Wahl zum Ortsbeirat Hennersdorf |
Wahl zum
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Wahl zum Ortsbeirat Lichtena |
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Ortsbeirat Lichtena |
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Wahl zum Ortsbeirat Lugau |
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Wahl zum Ortsbeirat Nexdorf |
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Ortsbeirat Nexdorf |
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Wahl zum Ortsbeirat Prießen |
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Wahl zum Ortsbeirat Trebbus |
Wahl zum
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Wahl zum Ortsbeirat Werenzhain |
Wahl zum
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Ergebnisse vergangener Wahlen im Wahlgebiet
Doberlug-Kirchhain
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Bundestagswahl 2005 |
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