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Wahlen im Wahlgebiet Doberlug-Kirchhain

1. direkte Landratswahl im Landkreis Elbe-Elster

am 10. Januar 2010

Link zur Wahl-Seite des Landkreises Elbe-Elster

Pressemitteilung des Landkreises

Hier sehen Sie die Veröffentlichung
der Ergebnisse der Wahl zum Landrat des Landkreises Elbe-Elster
(nur im Wahlgebiet Stadt Doberlug-Kirchhain)

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Ergebnisse der Stichwahl

am 24.01.2010

 

Ergebnisse der Wahl

am 10.01.2010

 

Bekanntmachungen

  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und
    die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl des Landrates des Landkreises Elbe-Elster
    am 10. Januar 2010
    --> hier
     
  • Wahlbekanntmachung vom 13. Oktober 2009 zur Wahl des Landrates des Landkreises Elbe-Elster am 10. Januar 2010 --> hier
     
  • Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen)

    Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. 

    Wer in einem anderen Wahlbezirk des Wahlgebietes (Landkreis Elbe-Elster) oder durch Briefwahl wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlschein kann nur mündlich oder schriftlich, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Sofern der Wahlscheinantrag nicht für eine andere Person gestellt wird, gilt die Schriftform auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.  

    Der Wahlscheinantrag muss folgende Angaben enthalten:
    - Name, Vorname
    - Anschrift
    - Tag der Geburt, sofern der schriftliche Antrag nicht unterschrieben ist. 

    Eine behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

    Die Ausstellung der Wahlscheine erfolgt frühestens am 18. Dezember 2009.  

    Wahlscheine können bis zum 8. Januar 2010, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten ermöglicht, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.  

    Wer mündlich einen Wahlscheinantrag stellt, erhält ab 18. Dezember 2009 die Möglichkeit, im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung, Am Markt 20, die Briefwahl unmittelbar durchzuführen.

     

 

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