Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen)
Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
Wer in einem anderen Wahlbezirk des Wahlgebietes (Landkreis Elbe-Elster) oder durch Briefwahl wählen möchte, muss einen Wahlschein beantragen. Der Wahlschein kann nur mündlich oder schriftlich, nicht jedoch telefonisch, beantragt werden. Sofern der Wahlscheinantrag nicht für eine andere Person gestellt wird, gilt die Schriftform auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt, wenn der Antrag auch den Tag der Geburt der antragstellenden Person enthält.
Der
Wahlscheinantrag muss folgende
Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Anschrift
- Tag der Geburt, sofern der
schriftliche Antrag nicht
unterschrieben ist.
Eine behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Ausstellung der Wahlscheine erfolgt frühestens am 18. Dezember 2009.
Wahlscheine können bis zum 8. Januar 2010, 18.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die das Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten ermöglicht, können Wahlscheine noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Wer mündlich einen Wahlscheinantrag stellt, erhält ab 18. Dezember 2009 die Möglichkeit, im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung, Am Markt 20, die Briefwahl unmittelbar durchzuführen.





